In der Eigentümergemeinschaft ist man nicht ganz zu Hause, sobald gebohrt wird: Manche Arbeiten sind frei, manche brauchen den Verwalter, einige einen Beschluss der Eigentümerversammlung (WEG-Recht). Die Sortierung — bevor der Nachbar von unten sie für Sie übernimmt.
Frei, Verwalter oder Versammlung? (Entscheidungsschema)
Die heiklen Punkte
- Tragende Wand: Beschluss + Statiker + ggf. Baugenehmigung — nie anders; ein wilder Durchbruch macht Sie für das ganze Haus haftbar.
- Böden: Die Rechtsprechung verlangt, das Schallschutzniveau zu halten (Maßstab meist DIN 4109). Teppich durch Parkett ersetzen erfordert eine leistungsfähige Trittschallunterlage (ΔLw ≥ 17-19 dB) — Details in Parkett in der Eigentumswohnung und Schallschutz.
- Ruhezeiten (ortsüblich, Hausordnung prüfen): werktags ~7-12 / 15-20 Uhr für laute Arbeiten, Samstag eingeschränkt, Sonn- und Feiertag tabu.
- Gemeinschaftsstränge (Wasser, Abwasser, Heizung): anschließen ja, verändern nur mit Verwalter.
- Nachbarn + Hausmeister informieren, Gemeinschaftsflächen schützen (Aufzug, Läufer), Schutt nicht in die Haustonnen.
Der kluge Kalender
Ein Versammlungsbeschluss kann 6-12 Monate dauern (nächste ordentliche Versammlung!): VOR der Planung beantragen — und den Rest nach dem Sanierungsfahrplan takten.

