Die Abnahme ist der wichtigste Akt der Baustelle: Sie startet die Gewährleistung, kehrt die Beweislast um — und fixiert, was Sie akzeptiert haben. Zehn Minuten Wachsamkeit an diesem Tag sind Jahre an Ansprüchen wert. Die praktische Zusammenfassung nach deutschem Recht.
Der Tag X: das Abnahmeprotokoll
- ALLES besichtigen, bei Tageslicht, Streiflicht auf Wände und Böden, Angebot in der Hand.
- Jeder Mangel kommt ins Abnahmeprotokoll — mit Frist zur Beseitigung (üblich 2-4 Wochen, bei Material länger).
- Ein sichtbarer, nicht gerügter Mangel gilt als akzeptiert — versteckte Mängel bleiben gedeckt.
- Sicherheitseinbehalt: üblich 5 % der Schlusssumme bis zur Mängelbeseitigung (vertraglich vereinbaren!). Zahlung erst nach Abnahme — Vorkasse ist nie Pflicht.
- Abnahme verweigern nur bei wesentlichen Mängeln — sonst: abnehmen MIT protokollierten Vorbehalten.
Die Gewährleistungs-Zeitachse (Schema)
Wer deckt was
- BGB-Bauvertrag (der Normalfall privat): 5 Jahre Mängelansprüche auf Arbeiten am Bauwerk — Nachbesserung zuerst, dann Minderung/Schadensersatz.
- VOB/B-Vertrag (wenn wirksam vereinbart): 4 Jahre, dafür flexiblere Regeln — die schriftliche Mängelrüge verlängert die Frist für den gerügten Mangel.
- Mängel immer schriftlich per Einwurf-Einschreiben rügen, mit Frist.
- Vor Auftragsvergabe: Betriebshaftpflicht-Nachweis des Handwerkers; bei größeren Vorhaben Bauleistungsversicherung erwägen.
Der Fall Böden
Bei der Abnahme eines Parketts: Streiflichtkontrolle, Randfugen von den Sockelleisten verdeckt, keine Kleberreste, Ebenheit nach DIN 18202. Und bei Ihren eigenen Materiallieferungen gilt derselbe Reflex — unsere Checkliste Parkettpalette annehmen.

